Wald

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2013:

  • Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Umsetzung des EGMR-Urteils ist am 06. Dezember 2013 in Kraft getreten.

    Nachdem der Bundestag zugestimmt hatte, war der neue § 6 a Bundesjagdgesetz am 22. April 2013 auch durch den Bundesrat bestätigt worden. 
    Das Gesetz setzt die Entscheidung des EGMR vom 26. Juni 2012 um und ist jetzt im Bundesgesetzblatt I, S. 1386 f. vom 06. Juni 2013 verkündet worden. Vorgesehen ist die Möglichkeit der Erklärung einzelner Flächen zum befriedeten Bezirk, sofern der Grundeigentümer ethische Bedenken gegen die Ausübung der Jagd auf seinen Grundflächen hat. Das Gesetz ist 6 Monate nach seiner Verkündung, d. h. am 06. Dezember 2013, in Kraft getreten. Den beschlossenen Gesetzestext finden Sie hier

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer hat einen Leitfaden zu § 6 a Bundesjagdgesetz erarbeitet, der Sie mit allen wichtigen Rechtsfragen wegen einer "Befriedung aus ethischen Gründen" vertraut macht. 
    Die entsprechende pdf-Datei finden Sie hier.


  • Vor über 800 Teilnehmern ist der Niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf der ZJEN-Jahresmitgliederversammlung am 20.11.2013 zur neuen Jagdpolitik in Niedersachsen unklar geblieben. Insbesondere zur geplanten Änderung der Jagdzeiten in Niedersachsen gab es keine zufrieden stellenden Antworten. ZJEN-Präsident Ehlen forderte Meyer auf, die Betroffenen enger einzubinden. 

  • Diskussion um Jagdzeiten
    Im Hinblick auf die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag erwogene Änderung der Jagdzeiten in Niedersachsen hatte das Landwirtschaftsministerium im Sommer 2013 zu einer Gesprächsrunde mit verschiedenen Verbänden eingeladen. Beteiligt waren u. a. ZJEN, Landesjägerschaft, Landvolk, Waldbesitzerverband, Landesforsten usw., aber auch NABU, BUND und Ökologischer Jagdverband (ÖJV).
    Im Bereich des Schalenwildes gab es ganz überwiegendes Einvernehmen über eine grundsätzliche Beibehaltung der gegenwärtigen Jagdzeiten. Äußerst kontrovers verlief die Diskussion dagegen zum Thema Niederwild- und Federwildbejagung. 
    Insbesondere NABU und ÖJV forderten eine Verkürzung der Jagdzeit auf z. B. Hase, Dachs und Fuchs sowie die Einstellung der Jagd auf Bläss- und Saatgans.
    In EU-Vogelschutzgebieten soll nach Vorstellungen z. B. des NABU die Jagd auf alle Gänsearten generell eingestellt werden. 
    Der ZJEN tritt nachdrücklich für umfassende jagdliche Möglichkeiten und einen zeitlich breiten Bejagungskorridor ein, um die Eigentumsrechte zu schützen und das Jagdrecht optimal nutzen zu können. Gute bis zum Teil hohe Wildbestände (nicht nur im Bereich des Schalenwilds) berechtigen und verpflichten zu einer umfassenden Nutzung, gerade auch im Hinblick auf eine effektive Wildschadensabwehr. 
    Für Befremden sorgte die Ankündigung von Landwirtschaftsminister Meyer, die Schonzeiten einzelner Gänsearten ausdehnen zu wollen, noch bevor ein hierzu geplanter spezieller Verbändearbeitskreis seine Arbeit überhaupt aufgenommen hatte. 

  • Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Abwarten bis zum Inkrafttreten des neuen § 6 a BJagdG

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat durch Beschluss vom 25. April 2013 entschieden, dass ein Grundeigentümer, der die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt, mit einer Entscheidung, ob seine Fläche zum befriedeten Bezirk erklärt werden kann, bis zum Inkrafttreten des vom Deutschen Bundestag beschlossenen § 6 a BJagdG abwarten muss. Einen Antrag des Jagdgegners auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Gericht abgelehnt und damit die Entscheidung der Vorinstanz (Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2013, Aktenzeichen: 6 B 5/13) bestätigt. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. 

    Eine Hilfestellung für unsere Mitglieder, wie ab Herbst diesen Jahres mit Anträgen auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft im Verwaltungsverfahren gegenüber der Jagdbehörde umzugehen ist, bereiten wir derzeit für Sie vor.   

2012:  

  • Bund bringt Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Umsetzung des EGMR-Urteils vom 26. Juni 2012 auf den Weg. 

    Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2012 einen Gesetzentwurf zur Novellierung jagdrechtlicher Vorschriften verabschiedet. 
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bekanntlich festgestellt, dass die mit der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verbundene Pflicht des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. 
    Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf können Grundeigentümer demnächst unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass ihr Grundstück durch die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklärt wird. Entsprechende Anträge können nur von natürlichen Personen gestellt werden. Die ethischen Motive sind vom Grundeigentümer gegenüber der Behörde glaubhaft zu machen. Die Jagdbehörde hat vor der Entscheidung über den Antrag eine Anhörung der Jagdgenossenschaft, der Jagdpächter, der angrenzenden Grundeigentümer, des Jagdbeirats sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Da die Nichtbejagung einzelner Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks erhebliche Auswirkungen auf die angrenzenden Flächen haben kann (insbesondere bezüglich Regulierung des Wildschadens, Vermeidung von Wildschäden, Vermeidung von Wildseuchen etc.) wird über den Antrag nach Abwägung mit den Allgemeinwohlbelangen sowie den Interessen betroffener Dritter (insbesondere der Land- und Forstwirtschaft) entschieden. 

    Flankierende Regelungen enthält der beschlossene Entwurf zur Haftung des ausscheidenden Grundeigentümers für Wildschäden, zur Wildfolge, zum jagdlichen Aneignungsrecht und zu weiteren Fragen. 

    Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie unter: www.bml.de/entwurf-jagdgesetz.de 

    Der Gesetzentwurf wird jetzt kurzfristig in den Bundestag eingebracht und kann 6 Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. 

    Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.
  • Auf der ZJEN-Jahresmitgliederversammlung am 26.11.2012 in Bad Fallingbostel wurde Hans-Heinrich Ehlen (Landwirtschaftsminister a. D.) zum neuen ZJEN-Präsidenten gewählt. 

    Nach 12 Jahren als Vizepräsident und weiteren 8 Jahren an der Spitze des ZJEN wurde der bisherige Präsident Bernhard Haase auf das Herzlichste von der Mitgliederversammlung verabschiedet. Bernhard Haase und sein Amtsvorgänger Dr. Eckhard Harms wurden zu Ehrenpräsidenten gewählt. 
    Der Zentralverband feierte auf der Jahresmitgliederversammlung zugleich das 20jährige Bestehen des Verbandes. In seiner Festansprache verwies Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gerd Lindemann auf die Fülle an Aufgaben und die beeindruckende Erfolgsgeschichte des ZJEN. 
    Zum 20jährigen Jubiläum wurde eine Festschrift erstellt, die unseren Mitgliedern auf dem Postweg zugeht. Weitere Exemplare erhalten Interessierte auf gesonderte Anforderung über unsere Geschäftsstelle.
  • Erlass zum Jagdrecht in Naturschutzgebieten

    Nach intensiven Vorgesprächen haben das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und das Niedersächsische Umweltministerium einen gemeinsamen Erlass zum Thema Jagdrecht in Naturschutzgebieten herausgegeben. Der Erlass ist im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 29. August 2012 bekanntgegeben worden und stellt klar, dass in Naturschutzgebietsverordnungen die ordnungsgemäße Jagdausübung nur im begründeten und nachweislich erforderlichen Ausnahmefall eingeschränkt werden darf. 
    Den Wortlaut des Erlasses finden Sie hier.

    Im Erlass ist weiterhin festgelegt, dass bei Beschränkungen der Jagd in Naturschutzgebieten die Jagdbehörde den Jagdbeirat möglichst frühzeitig zu beteiligen hat und auch im Anschluss an das öffentliche Beteiligungsverfahren der Jagdbeirat nochmals gehört wird. Der Erlass führt weiter aus, dass allein die Benennung als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung oder die Lage in einem Natura-2000-Gebiet nicht als Grund zur Beschränkung der Jagd ausreicht. Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes des Eigentums sind Jagdbeschränkungen nur im Ausnahmefall zulässig. In jedem Fall soll die Jagdausübung auf Prädatoren und Schalenwild erhalten bleiben. Eine eventuelle Erforderlichkeit einer Beschränkung der Jagdausübung sowie die Abwägung der unterschiedlichen Belange und Interessen muss sowohl in der Verordnungsbegründung als auch nach Würdigung des öffentlichen Anhörungsverfahrens in einem ergänzenden Aktenvermerk von der Behörde nachvollziebar dargestellt werden.
  • Urteil zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften:

    Das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist rechtskräftig. Es setzt jedoch weder die gesetzlichen Regelungen in Deutschland außer Kraft noch hebt es bestehende Behördenentscheidungen oder einschlägige Gerichtsentscheidungen auf. Solange der deutsche Gesetzgeber nicht handelt, gilt das Jagdrecht in seiner bisherigen Form unverändert fort. 
    Auch in der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft und im Jagdpachtrecht ändert sich nichts. 

    Mögliche künftige Anträge einzelner Grundeigentümer z. B. auf Entlassung von Flächen aus der Jagdgenossenschaft sind wegen der bestehenden Gesetzeslage nicht genehmigungsfähig und sind deshalb so lange zurückzustellen, bis der Gesetzgeber entschieden hat, wie er auf das Urteil des EGMR angemessen reagiert. 

    Für ZJEN-Mitglieder befindet sich unter dem Menüpunkt "Musterformulare/-verträge" ein Musteranschreiben (mit Anlage) wie auf Anträge von Grundeigentümern zunächst reagiert werden sollte, die ihre Flächen aus der Bejagung ausschließen wollen.

    Eine erste Presseerklärung der von dem Urteil betroffenen Verbände finden Sie hier
     
  • Urteil zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften: 

    Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat eine Korrektur des deutschen Jagdrechts angemahnt.
    Jagdvorstände sollten sich dadurch aber nicht verunsichern lassen.


    In seinem Urteil vom 26.06.2012 stellte der Gerichtshof fest, dass ein Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, durch die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft unverhältnismäßig belastet sei (Verfahren Herrmann gg. Deutschland, Az. 9300/07).
    In den Augen der Straßburger Richter sei hierdurch der fest in der Menschenrechtskonvention verankerte Schutz des Eigentums verletzt. 
    Das Urteil ist rechtskräftig und kam durch Mehrheitsentscheidung zustande. Von den 17 europäischen Richtern vertraten die Richter aus Deutschland, Island und Montenegro eine abweichende Meinung. 
    Im Januar 2011 hatte die kleine Kammer des EGMR die Beschwerde des Jagdgegners aus Rheinland-Pfalz noch abgewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2006 die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft für angemessen, hinnehmbar und grundrechtskonform erachtet. 

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (BAGJE), der ZJEN und der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) bedauern die Entscheidung, denn sie vernachlässigt das Allgemeininteresse an einer flächendeckenden Hege und Bejagung sowie die Interessen der Land- und Forstwirtschaft an einer effektiven Wildschadensverhütung. 
    Die BAGJE hatte ebenso wie der DJV als Drittbesteiligter am Verfahren vor dem EGMR teilgenommen und die Zielsetzung des Bundesjagdgesetzes gegenüber dem Gericht verteidigt.

    Nun muss das Urteil des EGMR zunächst genau analysiert werden. Durch den Urteilsspruch ändert sich die Rechtslage in Deutschland nicht automatisch. Es bleibt dem deutschen Gesetzgeber und gegebenenfalls später den Behörden überlassen, inwieweit die Jagdgesetzgebung in Deutschland aufgrund des Richterspruchs anzupassen ist. 
    Das Reviersystem und die flächendeckende Hegeverpflichtung hat der EGMR nicht in Zweifel gezogen.

    Voreilige Schlüsse sollten aus dem Urteil zunächst nicht gezogen werden. Auch Jagdvorstände und Jagdbehörden können auf die vorerst noch geltende ausnahmslose gesetzliche Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verweisen. Solange der deutsche Gesetzgeber nicht handelt, ändert sich also an der bisherigen Rechtslage nichts, weder in der Sebstverwaltung der Jagdgenossenschaften noch im Jagdpachtrecht. 
    Die Verbände der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer werden jetzt unmittelbar darüber beraten, wie auf die Rüge des EGMR angemessen reagiert werden sollte. 
     
  • Niedersächsische Wald-Wild-Erklärung einvernehmlich unterzeichnet. 

    Landwirtschaftsminister Gert Lindemann, die Vertreter der Landesjägerschaft Niedersachsen, des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen, des Waldbesitzerverbands, der Niedersächsischen Landesforsten, der Bundesforsten, der Klosterkammer, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbands der Niedersächsischen Grundbesitzer unterzeichneten am 02. Februar 2012 eine gemeinsame Absichtserklärung zum Wald-Wild-Thema. 
    Die Beteiligten sind sich einig, dass Wald und Wild untrennbar zusammen gehören, der Wildbestand dabei aber im Einklang mit den land- und forstwirtschaftlichen Belangen stehen muss.
    Auf Vorschlag des ZJEN soll der Rehwildabschussplan als Mindestabschussplan mit 30 % Überschreitungsmöglichkeit ausgestaltet werden, ohne dass für die Überschreitung eine behördliche Genehmigung notwendig wird. 
    Unter Federführung des ML wird eine Wald-Wild-Kommission bereits im Frühjahr "Brennpunkte" aufsuchen, um bestehende Probleme mit allen Beteiligten vor Ort zu besprechen und für mehr gegenseitiges Verständnis zu werben. 
    Auch soll eine neue Mustersatzung für Hegegemeinschaften erarbeitet werden, um die Abschusserfüllung zu flexibilisieren. In diesem Zusammenhang ist dem ZJEN daran gelegen, dass sich auch die Jagdgenossenschaften bei der Abschussplanaufstellung in den Hegegemeinschaften beteiligen und dort als ordentliches Mitglied aufgenommen werden können.
    Den Wortlaut der unterzeichneten "Wald-Wild-Erklärung" finden Sie hier.

 

2011:

  • Beteiligung des ZJEN an der Messe "Pferd & Jagd" in Hannover vom 01. bis 04. Dezember 2011.
  • Anlässlich der ZJEN-Jahresmitgliederversammlung am 29.11.2011 in Bad Fallingbostel konnte der Verband sein 3.500stes Mitglied begrüßen, das im Juni 2011 dem ZJEN beigetreten war. 
    Landwirtschaftsminister a. D. Hans-Heinrich Ehlen wurde von der Jahresmitgliederversammlung zum neuen ZJEN-Vizepräsidenten gewählt, nachdem Vizepräsident Gert Lindemann wegen seiner Berufung zum Niedersächsischen Landwirtschaftsminister aus dem Präsidium ausscheiden musste.
  • Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durch Urteil vom 20. Januar 2011 die Pflichtmitgliedschaft der Grundeigentümer in deutschen Jagdgenossenschaften als menschenrechtskonform bestätigt hat, wurde im Juni 2011 auf Betreiben des Beschwerdeführers eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die so genannte Große Kammer beim EGMR zugelassen. Nun werden die insgesamt 17 Richter der Großen Kammer die Frage der Pflichtmitgliedschaft erneut verhandeln. ZJEN und Bundesarbeitsgemeinschaft sind guter und berechtigter Hoffnung, dass auch die Große Kammer aus übergeordneten hegerischen Gründen eine Bejagungspflicht und die hieraus folgende Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bestätigen wird. Am 30. November 2011 hat in Straßburg der entsprechende Verhandlungstermin stattgefunden. Mit der Entscheidung der Großen Kammer des Gerichtshofs ist noch in 2012 zu rechnen.  
  • Die Resolution der Mitglieder des ZJEN auf der Jahreshauptversammlung am 19.11.2009 in Fallingbostel hat nun Früchte getragen: 
    Durch ein seit Januar 2011 in Kraft getretenes Artikelgesetz zum Niedersächsischen Jagdgesetz sind Jagdgenossenschaften in Zukunft beim Erwerb der Katasterdaten den Gemeinden gleichgestellt und zahlen nur noch für den so genannten Bereitstellungsaufwand. Somit ergeben sich für eine mittelgroße Jagdgenossenschaft beim Erwerb der Katasterdaten nunmehr Kosten von ca. 150,00 € statt wie bisher 300,00 €.

    Die Gunst der Stunde zu nutzen empfiehlt sich, denn die Niedersächsische Landesvermessungsverwaltung hat angekündigt, das neue Datenformat ALKIS nun sehr zügig und ohne Übergangsphase einführen zu wollen. Die Umstellung erfolgt katasteramtsweise und sukzessive; sie soll in ganz Niedersachsen im Herbst 2011 abgeschlossen sein. 

    Gemeinsam mit dem Geoinformationsdienst (GID) in Göttingen wird der ZJEN dafür Sorge tragen, dass das PC-Programm Jagdkataster 2.0 auch in Zukunft reibungslos funktioniert und alle Funktionen abrufbar sein werden. 

    Wegen des neuen Datenformats wird ein neues Konvertierungsprogramm zum PC-Programm Jagdkataster 2.0 erforderlich werden; auch wird das Land Niedersachsen eine völlig neue Kostenordnung erlassen. Aufgrund dieser Unwägbarkeiten empfiehlt der ZJEN allen Jagdgenossenschaften, die ein EDV-gestützes Jagdkataster einführen wollen, eine Bestellung der Daten möglichst vor der Einführung von ALKIS vorzunehmen. In den Katasteramtsbezirken Braunschweig, Syke und Oldenburg wird bereits im März mit der Umstellung begonnen; hier sollten die Bestellungen möglichst noch im Februar 2011 erfolgen. 

    Bestellformulare zum PC-Programm Jagdkataster sowie für die Katasterdaten und nähere Informationen finden Sie hier. Näheres zur Datenumstellung liefert die Internetseite der Landesvermessung www.lgln.de unter dem Stichwort ALKIS. 
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat durch Urteil vom 20. Januar 2011 die Pflichtmitgliedschaft der Grundeigentümer in deutschen Jagdgenossenschaften bestätigt. Schon das Bundesverfassungsgericht hatte hinsichtlich Reviersystem und Zwangsmitgliedschaft keine Grundrechtsverletzung ausmachen können. Die Kleine Kammer des EGMR bestätigte jetzt die Rechtsauffassung der deutschen Richter. Ein Waldeigentümer aus Rheinland-Pfalz hatte die Bundesrepublik Deutschland in Straßburg verklagt, da er die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt und durch die gesetzliche Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft seine negative Vereinigungsfreiheit verletzt sah. Diese Gründe wies das Europäische Gericht jetzt zurück. Mögliche Einschränkungen des Einzelnen in seiner Entscheidungsfreiheit seien aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls hinzunehmen. Die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes liege ebenso im allgemeinen Interesse wie die Verhinderung übermäßigen Wildschadens. 
    Das aktuelle Urteil ist ein großer Erfolg für Jagdgenossenschaften, Landwirte, Grundeigentümer und Jäger. In vielen Gebieten wäre die Jagd praktisch kaum noch möglich, wenn einzelne Grundeigentümer die Möglichkeit hätten, ihr Grundstück aus der flächendeckenden Bejagung herauszunehmen. Bei einem solchen Flickenteppich wären schnell wachsende Wildbestände, die erhöhte Gefahr von Tierseuchen und wachsende Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft die weitere Folge. 
    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat grundsätzliche Bedeutung für die Beibehaltung des deutschen Reviersystems. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer hatte sich gemeinsam mit dem Deutschen Jagdschutzverband und dem Bundeslandwirtschaftsministerium maßgeblich für den Erhalt des deutschen Jagdrechts eingesetzt und hierzu auch ein Fachgutachten eingereicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Über den weiteren Prozessverlauf wird berichtet.

 

2010:

  • Beteiligung des ZJEN an der Messe "Pferd & Jagd" in Hannover vom 02.12. bis 05.12.2010.
  • Am 26. November 2010 fand die Mitgliederversammlung des ZJEN in Walsrode-Krelingen statt. Den Gastvortrag hielt die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen.
  • Der ZJEN hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Jagdvorstände und Jagdgenossenschaften organisiert. 
    Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann dem Jagdvorstand schnell ein unbeabsichtigter Fehler unterlaufen. Damit hier unliebsame Überraschungen erspart bleiben, haben wir mit der R+V Versicherung eine Rahmenvereinbarung getroffen, die die kostengünstige Möglichkeit bietet, die verantwortlichen Vorstandsmitglieder einer Jagdgenossenschaft vor den Risiken einer persönlichen finanziellen Haftung zu schützen.
  • Anfang September 2010 hat der ZJEN ein neues Werbe- und Selbstdarstellungsfaltblatt aufgelegt. Der Prospekt ist zur Verteilung sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder geeignet. Dargestellt sind Struktur, Aufgabenbereiche und Service-Angebote des ZJEN sowie Informationen zur Mitgliedschaft. 
    Die Broschüre kann über die Geschäftsstelle in Hannover kostenlos angefordert werden oder über das Menüfeld Mitgliedschaft/ZJEN-Info-Fleyer als PDF-Datei von unserer Internetseite heruntergeladen werden.
  • Das PC-Programm Jagdkataster 2.0 ist jetzt mit digitaler Karte (GIS-Modul) erhältlich. Bestellungen nimmt der ZJEN entgegen
  • Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Akteuren unterzeichnete der ZJEN Mitte Juni das Positionspapier "Wälder für Niedersachsen - Wald, Forst- und Holzwirtschaft im Wandel".
    Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat auf seiner Website www.ml.niedersachsen.de im Themenbereich "Wald, Holz & Jagd" unter "Wälder für Niedersachsen" den 2. Niedersächsischen Waldgipfel sowie das Positionspapier und seine Akteure auf mehreren Seiten umfassend dargestellt.
  • Durch Urteil vom 04. März 2010 hat der BGH entschieden, dass Wildschäden in befriedeten Bezirken nicht zu erstatten sind 
    (Aktenzeichen III ZR 233/09).
    Diese Rechtsprechung gilt auch für das Land Niedersachsen und beendet die bislang bestehende Rechtsunsicherheit in dieser Frage. 

  • Schwarzwilderklärung einvernehmlich unterzeichnet

    Das Schwarzwild vermehrt sich ungebrochen. Das Hauptproblem ist die enorme Reproduktionsfähigkeit. Bei einer Vermehrungsrate von etwa 300 % werden aus einem Grundbestand von 100 Tieren nach einem Jahr 400 Tiere. 
    Durch den enorm hohen Schwarzwildbestand erhöht sich der angerichtete Wildschaden und die Gefahr des Ausbruchs der Schweinepest. 

    Da Landwirte, Grundeigentümer, Flächenbewirtschafter, Schweinehalter und Jäger diese Problematik nur im gemeinsamen und partnerschaftlich konstruktiven Schulterschluss bewältigen können, haben der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen, die Landesjägerschaft Niedersachsen, das Landvolk Niedersachsen, der Waldbesitzerverband Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Niedersächsischen Landesforsten, die Klosterkammer Hannover, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, der Verband der Niedersächsischen Grundbesitzer und das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium Mitte April 2010 eine gemeinsame Erklärung zum Schwarzwildmanagement unterzeichnet. 

    Die Unterzeichner fordern revierübergreifende Drückjagden. Das Überjagen von Hunden soll geduldet werden. Fütterungen sind auf Notzeiten zu beschränken. Landwirte sollen bei Anbaumaßnahmen die jagdliche Infrastruktur berücksichten. 
    Ein umfassender Informationsaustausch zwischen Jägern und Bewirtschaftern zu Entwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft wie auch im jagdlichen Bereich kann hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Eine aktive, vertrauensvolle Zusmamenarbeit aller Beteiligten erfordert die Beachtung gegenseitiger Interessen. 
    Die Erklärung im Wortlaut finden Sie hier.
  • Im März 2010 haben über 100 Mitglieder das neue PC-Programm "Jagdkataster" 2.0 erworben.
  • Das Bundesministerium der Justiz hat im Januar 2010 mitgeteilt, dass die Frage der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft nun auch bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig gemacht wurde. Durch Urteil vom 10. Juli 2007 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft in Luxemburg gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und gegen Grundfreiheiten verstößt.  
    In Deutschland haben dagegen alle Gerichte (auch Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht) dahingehend geurteilt, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft als mit dem Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention vereinbar gilt. Nun wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hierüber entscheiden. Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits zur Sache Stellung genommen. Unsere Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Berlin ist als Drittbeteiligte in dem Verfahren zugelassen worden. Dies kann bereits als erster Erfolg gewertet werden, denn nun haben wir die Möglichkeit, direkt in Straßburg die Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften zu verteidigen, um damit unser Reviersystem und den flächendeckenden gesetzlichen Hegeauftrag zu erhalten.


2009:

  • Auf der mit über 750 Teilnehmern gut besuchten Jahresmitgliederversammlung des ZJEN in Bad Fallingbostel am 19. November 2009 wurde Karl-Ludwig Brinkmann aus Ringstedt (Ldkr. Cuxhaven) neu in das ZJEN-Präsidium gewählt. 
    Gastredner waren der Staatssekretär im Niedersächsischen Umweltministerium Dr. Stefan Birkner sowie Dr. Frank Tottewitz vom Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei in Eberswalde, der zur Schalenwildbewirtschaftung in der Kulturlandschaft referierte.
  • Mitarbeit des ZJEN in der beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium eingerichteten Arbeitsgruppe "Wildschäden - Vermeidung und Ersatzpflicht".
  • Auf ihrer Frühjahrstagung in Kassel beschäftigte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Wildschadensersatz. Weiteres Thema war die mögliche Wertminderung einzelner Jagdreviere durch die Verbreitung von Luchs und Wolf.
  • Im April 2009 haben bereits über 50 Mitglieder das neue PC-Programm "Jagdkataster" 2.0 erworben.
  • Erhöhter Beratungsbedarf der Mitglieder in Jagdpachtvertragsangelegenheiten.
    Jagdgenossenschaften sollten nicht ohne vorherige Beratung durch den ZJEN eine Mithaftung bei entstandenen Wildschäden eingehen. 


2008: 

  • Präsentation des ZJEN auf der Messe "Pferd & Jagd" in Hannover vom 04. bis 07. Dezember 2008 in Halle 19. 
    Informationen zu Fragen rund um das Jagdrecht sowie Vorstellung des fertiggestellten PC-Programms "Jagdkataster" 2.0.  
  • Am 11. November 2008 findet die Mitgliederversammlung des ZJEN in Bad Fallingbostel statt. Die zur Teilnahme berechtigenden Einladungen sind im Vorfeld den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaften sowie den Eigenjagdbesitzern zugeleitet worden.
  • Ende Mai 2008 ist eine neue Jagdzeitenregelung für Niedersachsen in Kraft getreten. 
    Vorangegangen waren intensive Gespräche mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und zahlreichen Landtagsabgeordneten, um die jagdlichen Möglichkeiten auf Schalenwild und Federwild zu verbessern. Beim Schwarzwild hatte der ZJEN in aller Dringlichkeit die Aufhebung möglichst aller bestehenden Schonzeiten, d. h. eine ganzjährige Jagdzeit auf das Schwarzwild mit Ausnahme der Jagd auf führende Bachen, gefordert. 

    Die jetzt in Kraft getretene Verordnung über die Jagdzeiten in Niedersachsen sieht u. a. vor: 

    • Einführung einer Jagdzeit für Bläss- und Saatgänse (01. November bis 15. Januar); 
      hiervon ausgenommen ist die Jagd in größeren Vogelschutzgebieten;
    • Nilgans (01. August bis 15. Januar);
    • Verlängerung der Jagdzeit auf Ringeltauben, Höckerschwäne, Graugänse und Kanadagänse, allerdings nur zur Schadensabwehr auf Tiere, die in Trupps auf Acker- oder Grünlandkulturen einfallen;
    • zusätzliche Jagdzeit für Damwild/Rotwild-Schmalspießer und -Schmaltiere (01. Mai bis 31. Mai);
    • für Schwarzwild gelten die Jagdzeiten des Bundes, d. h. Frischlinge und Überläufer können ganzjährig, das übrige Schwarzwild vom 16. Juni bis 31. Januar bejagd werden;
    • Dachs (01. August bis 31. Januar).

    Über alles Nähere werden Mitglieder durch Rundschreiben schriftlich unterrichtet.  

  • April 2008: 
    Das vom ZJEN entwickelte neue PC-Programm "Jagdkataster" Version 2.0 ist ab sofort lieferbar. Programmbeschreibung und Bestellunterlagen bitte direkt beim ZJEN anfordern.   


2007:

  • Am 12. Dezember 2007 hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen der Landtagsfraktionen von CDU und FDP mehrere Änderungen im Niedersächsischen Jagdgesetz beschlossen. Die Nilgans ist in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen worden. Außerdem wurde die oberste Jagdbehörde gesetzlich ermächt, die Jagdzeiten auf die dem Jagdgesetz unterliegenden Tierarten - auch abweichend vom Bundesrecht - umfassend selbst zu regeln. Damit soll gewährleistet werden, dass das Land schnell und flexibel Jagdzeiten eingrenzen oder verlängern kann. Weiterhin wird den Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte die Befugnis erweitert, im Einzelfall und bei Vorliegen besonderer Gründe Schonzeiten aufzuheben. Gründe hierfür können beispielsweise die Wildseuchenbekämpfung, der Artenschutz oder Erlegen von krankem Wild sein. 
    Neue Jagdzeiten auf einzelne Tierarten sind vom Landtag noch nicht beschlossen worden. Zu den neu einzuführenden Jagdzeiten befindet sich nach Mitteilung des Ministeriums ein Verordnungsentwurf in Vorbereitung, der im Frühjahr 2008 mit den betroffenen Verbänden abgestimmt werden soll.
    Der ZJEN hat die Änderungen zum Niedersächsischen Jagdgesetzes ausdrücklich begrüßt. Auch die geplante Änderung der Jagdzeitenverordnung werden wir beratend intensiv begleiten.
  • Präsentation des ZJEN auf der Messe "Pferd & Jagd" in Hannover vom 29. November bis 02. Dezember 2007.
    Vorstellung des sich in Entwicklung befindlichen neuen PC-Programms "Jagdkataster".
  • Jahreshauptversammlung des ZJEN am 26. November 2007 in Bad Fallingbostel. Über 700 Besucher verfolgten unter anderem Gastvorträge des Niedersächsischen Landwirtschaftsministers Hans-Heinrich Ehlen sowie von Dr. Richard Lammel, Leiter des Jagdreferats im Bundeslandwirtschaftsministerium.
  • Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer plant keine Novellierung des Bundesjagdgesetzes. 
    Anlässlich des bayerischen Landesjägertages am 21. April 2007 in Amberg sagte Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer, dass ein neues Gesetz die bisherige Situation bei der Jagd nur verschlechtern würde. Im Falle einer Novellierung würden "die Jäger ... dann zu Gejagten, die sich für ihr Dasein rechtfertigen müssten". 
    Mit den Äußerungen von Minister Seehofer ist die Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes wohl zumindest vorerst beendet. DJV-Präsident Borchert hat verlauten lassen, nach dieser eindeutigen Äußerung Seehofers keine weiteren Initiativen anzustreben. 
    Zwischenzeitlich hatten auch Naturschutz- und Tierschutzverbände eine grundlegende Novellierung des Bundesjagdgesetzes angemahnt und dies mit der Forderung nach erheblichen Jagdeinschränkungen verbunden. Der ZJEN hatte deshalb immer vor einer breit angelegten Diskussion gewarnt. 
    Die Argumentation der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), eine Novellierung abzulehnen und allenfalls einer so genannten "kleinen Lösung" zuzustimmen, hat sich damit richtigerweise durchsetzen können. 
    Auch das Niedersächsische Jagdgesetz soll nach Angaben des zuständigen Ministeriums ohne nennenswerte Änderungen fortgelten.
  • Diskussionen und Beratungen zum erforderlichen Anpassungsbedarf des Bundesjagdgesetzes an die geänderte Verfassungslage. 
    Nachdem die Beschlüsse der Föderalismusreform in Kraft getreten sind, kann der Bund das Jagdrecht jetzt vollständig regeln, wobei die Länder - mit Ausnahme des Rechts über den Jagdschein - vom jeweils bestehenden Bundesrecht jederzeit durch eigene Gesetzgebung abweichen können. 
    Die Verbände der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer wollen das jetzige Bundesjagdgesetz soweit als möglich bewahren. Das Gesetz muss nur in wenigen Punkten geändert werden. Das Bundesjagdgesetz genießt eine größt mögliche Akzeptanz, ist in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht zeitlos vorbildlich und kann auf seiner Grundlage mögliche Interessenkonflikte zufriedenstellend regeln. Der Deutsche Jagdschutz Verband (DJV) hatte zuvor einen nicht unumstrittenen Entwurf für ein gänzlich neues Bundesjagdgesetz vorgelegt.



2006:

  • Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2006 festgestellt, dass die gesetzliche Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verfassungsgemäß ist. Die Verfassungsrichter folgen damit den Urteilen der Instanzgerichte sowie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005. 

    Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, der die Jagd auf Tiere aus  Gewissensgründen ablehnt und sich gegen die bestehende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft zur Wehr setzen wollte, wurde nicht zur weiterführenden Entscheidung angenommen.                                                                                                                                           Die Karslruher Richter führten aus, dass die vom Gesetzgeber bezweckte Eigentums- und Hegeordnung in Gefahr geriete, wenn Grundstücke beliebig aus der Jagdgenossenschaft ausscheiden. Auch sei die Zwangsmitgliedschaft dadurch gerechtfertigt, dass der Staat einen erheblich höheren Regelungs- und Überwachungsaufwand treiben müsse, wenn er allen Eigentümern auch kleinerer Flächen das Jagdrecht zur freien Ausübung überließe. 

    Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29. April 1999 zum französischen Jagdrecht aufgrund der Unterschiede der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse mit dem deutschen Jagdrecht nicht vergleichbar sei. Auch insofern folgten die Verfassungsrichter der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005. 

    Der Beschluss im Wortlaut ist über www.bundesverfassungsgericht.de abrufbar. 

    Das Bundesverfssungsgericht hat durch seinen Beschluss vom 13. Dezember 2006 die Rechtsauffassung der Jagdgenossenschaften und ihrer Interessenverbände in erfreulicher Deutlichkeit bestätigt.
                      
  • Präsentation des ZJEN auf der Messe „Pferd & Jagd“ in Hannover vom 30. November bis 03. Dezember 2006. 
  • Jahreshauptversammlung des ZJEN am 13. November 2006 in Bad Fallingbostel. Gastvortrag des Herrn Staatssekretär Gert Lindemann (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). 
  • 01. September: Die Reform der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland tritt in Kraft. Die Rahmengesetzgebungskompetenz für das Jagdrecht ist damit entfallen und in die Abweichungsgesetzgebung überführt worden. Somit kann jetzt jedes Bundesland durch Landesjagdgesetze von den Vorgaben des Bundesjagdgesetztes mit Ausnahme der Regelungen über den Jagdschein abweichen. Damit ist die Länderkompetenz im Hinblick auf die Jagdgesetzgebung erheblich gestärkt worden.     
  • 08. Juni: Beiratssitzung des ZJEN in Verden. Schwerpunktthema: Wildschadensregelungen bei zunehmendem Anbau von Bioenergiepflanzen.     
  • April 2006: Fragebogenaktion des ZJEN unter den Anwendern des PC-Programms Jagdkataster. Gespräche mit Softwarefirmen über die Neuentwicklung des Programms vor dem Hintergrund der bevorstehenden Umstellung der Katasterdatenstruktur seitens der Landesvermessungsverwaltung.  

 Arbeitsschwerpunkte:  

  • Verstärkte Beratung von Jagdgenossenschaften in Gebieten mit zunehmendem Anbau von Bioenergie-Mais. 



2005:
  

  • Präsentation des ZJEN auf der Messe „Pferd & Jagd“ in Hannover vom 24. bis 27. November.  
  • Jahreshauptversammlung des ZJEN am 24. November 2005 in Bad Fallingbostel. Gastvortrag des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff.
  • Organisation und Durchführung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) am 16. und 17. November in Celle.
  • Beiratssitzung des ZJEN am 28. Juni in Verden. Schwerpunktthemen: Stand der Novellierungsüberlegungen zum Bundesjagdgesetz,  Ausgestaltung der Kreisgruppenarbeit.       

Arbeitsschwerpunkte:  

  • Gespräche mit der Landesregierung wegen Jagdpachtanteilen für Bundes- und Landesstraßen.
  • Informative Fachvorträge auf zahlreichen Kreisgruppenversammlungen des ZJEN.  
  • Wegen geplanter Jagdeinschränkungen in Naturschutzgebieten war politisch und fachlich Gegenposition zu beziehen, da der Schutzzweck der Verordnungen in vielen Fällen Jagdeinschränkungen nicht rechtfertigte und Verbote einseitig zu Lasten der örtlichen Grundeigentümer ausfielen.  
  • Infoblätter, u.a. zur Auszahlung des Jagdgeldes, zum Betretensrecht in der freien Landschaft, zur Definition von befriedeten Bezirken, Musterjagdpachtverträge, Jagderlaubnisscheine, Gesetzestexte zum Jagdrecht etc. können von Mitgliedern kostenlos bei der Geschäftsstelle in Hannover angefordert werden.  
  • Beratung der Mitglieder in Rechtsfragen und Planungsverfahren.
  • Formulierung einer Sonderkündigungsklausel für Jagdpachtverträge in Revieren mit erhöhter Wildschadensproblematik durch großflächigen Anbau von Bioenergiepflanzen. 



2004:         

  • Jahreshauptversammlung des ZJEN am 06. Dezember 2004 in Bad Fallingbostel. Schwerpunktthema: Stand der Diskussion zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes sowie zum weiteren politischen Vorgehen. Neuwahl von Bernhard Haase zum Präsidenten des ZJEN.  
  • Präsentation des ZJEN vom 25. bis 28 November auf der Messe „Pferd & Jagd’“ in Hannover.    

Arbeitsschwerpunkte  

  • Prospektmaterial sowie ein umfassendes Positionspapier zur Jagd in Deutschland werden an alle wichtigen politischen Entscheidungsträger im Bund und in den einzelnen Bundesländern mit der Bitte um Unterstützung unserer Anliegen versandt.  
  • Daneben wird von der BAGJE eine bundesweite Unterschriftenaktion für den Erhalt des Bundesjagdgesetzes gestartet. Allein in Niedersachsen können über den ZJEN ca. 65.000 Unterschriften geworben werden; einen so bemerkenswerten Rücklauf gibt es in keinem anderen Bundesland.



2003:         

  • Präsentation des Verbandes bei der Ausstellung „Pferd & Jagd“ vom 27. – 30.11.2003 in Hannover.
  • Mitgliederversammlung des ZJEN am 12. November in der Heidmarkhalle in Bad Fallingbostel. Gastvortrag gehalten vom Niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander.  
  • Beiratssitzung am 25. September in Verden. Themenschwerpunkt: Geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes und die Unterschriftenaktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE).    

Arbeitsschwerpunkte:  

  • Stellungnahme zu Gesetzentwürfen, z.B. Kormoranverordnung, Nds. Naturschutzgesetz wegen Einführung eines Ersatzgeldes, Überarbeitung der Hegerichtlinien, Nds. BrenntageVO u.v.a.m.  
  • Gemeinsam mit der Niedersächsischen Landesjägerschaft wird eine neue Mustersatzung für Hegegemeinschaften erarbeitet. Danach sollen jetzt auch Jagdgenossenschaften und verpachtende Eigenjagdbesitzer Mitglied in den Hegegemeinschaften werden, damit das gesetzlich erforderliche Einvernehmen der Grundeigentümer bei der Abschussplanung ausreichend gewährleistet wird.  
  • Weitere Überarbeitung des PC-Programms Jagdkataster. Einführung des Programm-Moduls „Jagdgeld EURO“. 



10 Jahre ZJEN – 1993 bis 2003  

Im April 2003 kann der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. sein 10-jähriges Bestehen feiern. Die Entwicklung, die der Verband in dieser Zeit genommen hat, darf bei aller Bescheidenheit als gelungen und erfreulich bezeichnet werden. Der ZJEN hat sich zu einer festen politischen Größe gemausert.

Nachdem die Bundesregierung angekündigt hat, das Bundesjagdgesetz überarbeiten zu wollen, kommt dem Hauptziel des Verbandes, nämlich das bestehende Jagdrechtssystem mit seiner Bindung an Grund und Boden und das Reviersystem zu erhalten, aktuellste Bedeutung zu.