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Vorzüge der Mitgliedschaft
Sind Sie Mitglied im ZJEN ?
Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) besteht seit 1993 und ist die Interessenvertretung der Jagdrechtsinhaber – der Grundeigentümer im ländlichen Raum.
Der ZJEN setzt sich für die Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum, die Beibehaltung des bisherigen Reviersystems und eine zukunftsträchtige und ressourcenschonende Jagdausübung ein. Bei der Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes sowie beim neuen Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetz hat der ZJEN die Interessen der Grundeigentümer und Jagdrechtsinhaber geltend gemacht und verteidigt.
Über 3500 Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer sind unter seinem Dach vereinigt, um ihren gemeinsamen Willen in Politik und Gesellschaft zur Geltung zu bringen. Dadurch sind ca. 60 % der Grundeigentümer Niedersachsens – nämlich ca. 250.000 Einzelpersonen - über den Verband erfasst.
In jagdpolitisch schwierigen Zeiten können es nicht genug Mitglieder sein, um der Politik die Interessen des ländlichen Raumes zu verdeutlichen. Dies betrifft insbesondere auch unsere Interessenvertretung bei der Jagdgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene.
Es gibt weitere gute Gründe für eine Mitgliedschaft im ZJEN:
- Unsere Mitglieder informieren wir über wichtige politische und gesetzliche Entwicklungen und geben ihnen fachlichen Rat und praktische Hilfe. Wir treten für sie ein gegenüber den Parlamenten, den Landes- und Kommunalbehörden sowie Interessenverbänden und –vertretungen.
- Der ZJEN gibt Rechtsauskünfte und berät die Jagdgenossenschaften bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
- Das vereinseigene Mitteilungsblatt „ZJEN-Informationen“ unterrichtet die Mitglieder regelmäßig über aktuelle Verbandsaktivitäten.
- Der ZJEN bietet Mitgliedern zu vergünstigten Konditionen ein PC-Programm „Jagdkataster“ an, welches die Berechnung und Auszahlung des Jagdgeldes sowie die Erstellung von Abstimmungslisten automatisch vornimmt.
- Mitglieder im ZJEN können kostenlos Merkblätter zu folgenden Themen anfordern:
- Auszahlung des Jagdgeldes
- Welche Grundstücke gehören zur bejagbaren Fläche
- Naherholung, Reiter und Hunde im Jagdrevier
- Wildschadensersatz bei nachwachsenden Rohstoffen
- Beschreibung PC-Programm „Jagdkataster“ 2.2
- Jagdpachtverträge - Mit seiner Stiftung Kulturlandpflege hat der ZJEN ein Instrument geschaffen, um für Grundeigentümer mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Naturschutzvorhaben zu entwickeln. Außerdem bietet die Stiftung Grundeigentümern Fördermöglichkeiten bei eigenen Maßnahmen an.
- Noch ein Grund für einen Beitritt zum ZJEN: Die Mitgliedschaft kostet Sie nur 15 Cent pro ha bejagbare Fläche und Jahr, mindestens jedoch 40.- € pro Jahr. Ist der Jagdbezirk größer als 1.000 Hektar, reduziert sich der Beitrag für die darüber hinausgehende Fläche auf 10 Cent pro Hektar bejagbare Fläche.
Eine Beitrittserklärung finden Sie hier.