Wald

ZJEN aktuell

 

2021

  • Anfang Februar erreichte den ZJEN im Rahmen der Verbändeanhörung der Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes. Gesetzesvorhaben und Begründung werden von uns sorgfältig gesichtet, um die Interessen unserer Mitglieder in das Gesetzgebungsverfahren qualifiziert einbringen zu können. Unter anderem sollen Vereinfachungen im Selbstverwaltungsrecht der Jagdgenossenschaften erreicht werden. Bis zum 19. März werden wir zum Entwurf Stellung nehmen. Über die Inhalte des Gesetzentwurfs werden ZJEN-Mitglieder im Frühjahr auf gesondertem Wege informiert.

  • Mit einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz wurden mit Wirkung von Ende Januar 2021 die Niedersächsischen Jagdzeiten angepasst und teilweise verlängert. Die im Schalenwildbereich am 01. Mai beginnende Jagdzeit wurde in weiten Teilen (auch Rehböcke) auf den 01. April vorverlegt.

    Weiterhin gibt es Anpassungen der Jagdzeiten beim Wasserfederwild. Diese waren von ZJEN und Jägerschaft unter anderem mit Hinweis auf die hohen Bestände von Gänsen und der damit verbundenen Wildschadensproblematik nachdrücklich eingefordert worden. Für Stock-, Pfeif- und Krickente gilt innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten nun wieder die Bundesregelung (01.09. bzw. 01.10. bis 15.01.) gelten. Die Jagdzeit auf die Nilgans ist ebenfalls verlängert worden. Die Verordnung bleibt jedoch hinter politischen Zusagen deutlich zurück. Verärgert sind der ZJEN und die Landesjägerschaft insbesondere darüber, dass entgegen der Vorankündigung der Ministerien die Blässgans weder innerhalb noch außerhalb von Schutzgebieten eine Jagdzeit erhält. Auch die Bejagungsmöglichkeit von Nonnengänsen ist zu eng und zu kompliziert geregelt.

    Ob vor diesem Hintergrund die im Jahre 2015 von ZJEN und Landesjägerschaft angestrengten Normenkontrollverfahren gegen die vorherige Jagdzeitenverkürzung für erledigt erklärt werden können, wird von den Verbänden derzeit im Detail geprüft.

2020:

  • Die Mitgliederversammlung des ZJEN für 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie und in Anbetracht der Verordnungsvorgaben auf das nächste Jahr verschoben. Die Beiratssitzung mit den Vertretern der Kreisgruppen konnte dagegen am 09. September 2020 noch stattfinden.

  • Der Wolf soll in Niedersachsen ins Jagdrecht aufgenommen werden. Darauf einigten sich kürzlich die Regierungskoalitionsparteien der SPD und CDU. Dies entspricht der langjährigen Forderung des ZJEN, um Zuständigkeiten neu zu ordnen. Ende November ist auch die Niedersächsische Wolfsverordnung in Kraft getreten, zu der wir kritisch Stellung genommen hatten. Die Wolfsverordnung wird an einigen Stellen beim Umgang mit problematischen Einzeltieren für mehr Rechtsklarheit sorgen. Fakt ist aber auch, dass ein aktives Wolfsmanagement im Sinne einer generellen Bestandsregulierung auch nach Erlass der Wolfsverordnung weiterhin ausgeschlossen bleibt.

  • Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Jagdzeiten vorgelegt. Damit sollen die im Oktober 2014 vorgenommen Jagdzeitenverkürzungen der Vorgängerregierung nun nach langer Debatte zum 01.04.2021 teilweise korrigiert werden.

    ZJEN und Jägerschaft hatten hierauf seit Jahren gedrängt, denn nur bei ausreichenden jagdlichen Möglichkeiten können unsere Jagdreviere erfolgreich verpachtet und Wildschäden vermieden werden. Der ZJEN hat das Vorhaben begrüßt, jedoch die weiterhin verkürzten Jagdzeiten in den Vogelschutzgebieten bemängelt. Auch hier habe der Eigentümer bei ausreichend hohen Bestandszahlen das Recht auf nachhaltige Nutzung. Aus Gründen der Schadensabwehr sind auch längere Jagdzeiten bei der Rabenkrähe notwendig.

  •  Änderungen im Bundesjagdgesetz

    Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf einer Änderung des Bundesjagdgesetzes wird kontrovers diskutiert. Bei der Abschussplanung für Rehwild soll jetzt die Vereinbarung zwischen den Beteiligten des Jagdpachtvertrags Vorrang vor behördlichen Entscheidungen haben. Streitig ist auch die Einführung von behördlichen waldbaulichen Vegetationsgutachten, wovon die Landesgesetzgebung allerdings abweichen könnte. Unsere Bundesarbeitsgemeinschaft (BAGJE) hat zu dem Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen. Aus ZJEN-Sicht gehören Wald und Wild zusammen. Eine gesetzgeberische Vorgabe „Wald vor Wild“ mit verpflichtenden revierbezogenen Verbiss- oder Vegetationsgutachten lehnen wir ab. Ob und inwieweit eine Neuregelung der Abschussplanung auf Bundesebene am Ende auch in Niedersachsen gelten wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Niedersächsischen Jagdgesetz ab. Über die weiteren Gesetzesvorhaben des Bundes werden unsere Mitglieder über die „ZJEN-Informationen“ unterrichtet.

  • Die diesjährige Jahresmitgliederversammlung unseres Bundesverbandes fand am 13./14. Oktober unter Beteiligung der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast und mit zahlreichen Fachreferenten in Lüneburg statt. Als Nachfolgerin für Hans-Heinrich Ehlen, der satzungsgemäß nicht wiedergewählt werden konnte, wurde ZJEN-Vizepräsidentin Astrid Garben-Mogwitz in den Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft gewählt. Neuer Vorsitzender ist Clemens von Oer aus Westfalen.

  • Durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom Juni 2020 ist die Frist für die Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften bei bereits abgegebener Optionserklärung über den 31.12.2020 hinaus bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Bereits zum 01. Januar 2020 war die Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 € auf 22.000,00 € jährlich erhöht worden.

  • Die Corona-Pandemie sorgt auch in den Bereichen von Jagd und Jagdgenossenschaften für erhebliche Einschränkungen und Verunsicherung. Nach der jeweils aktuellen Corona-Verordnung sind Gremiensitzungen der Jagdgenossenschaft allerdings weiterhin zulässig, sofern die gängigen Abstands- und Hygienevorgaben beachtet werden. Versammlungen sollten unterbleiben und verschoben werden, sofern keine wichtigen Beschlüsse zu fassen sind. ZJEN-Mitglieder können bei Notwendigkeit eine Einzelfallberatung durch den Verband erhalten.

2019:

  • Anfang Dezember überraschten mehrere neue ASP-Meldungen aus Westpolen, zum Teil nur 40 km entfernt von der Grenze zu Brandenburg.  Die Behörden sind in Alarmbereitschaft. Als verbandspolitischer Erfolg darf eine kürzliche Änderung im Tiergesundheitsgesetz betrachtet werden, die in Zusammenhang mit der Vorsorgegesetzgebung im Hinblick auf die drohende Afrikanische Schweinepest erfolgt ist.

    Der Jagdausübungsberechtigte, dem auf Grund einer angeordneten ASP-Maßnahme ein erhöhter Aufwand entsteht oder dessen Jagdausübung verboten oder beschränkt wird, kann für den ihm hierdurch entstehenden Aufwand oder Schaden angemessenen Ersatz vom Land verlangen. Eine Beeinträchtigung des Jagdausübungsrechts wird also (ebenso wie etwaige Bewirtschaftungsbeschränkungen der Landwirtschaft) aus öffentlichen Mitteln entschädigt, was unseren politischen Forderungen entspricht. Regelungen für den ASP-Fall im Jagdpachtvertrag sind damit nicht erforderlich und auch in keinem Fall empfehlenswert.

  • Die diesjährige Mitgliederversammlung des ZJEN am 28.11.2019 in Bad Fallingbostel war mit über 700 Teilnehmern und zahlreichen politischen Ehrengästen bestens besucht. Außerordentlich groß war auch das Medieninteresse an der Veranstaltung. Gastredner war der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies, der als ersten Schritt eine Niedersächsische Wolfsverordnung und außerdem eine baldige Bejagungsmöglichkeit für Nonnengänse außerhalb von Schutzgebieten ankündigte.

  • Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz vom 29.08.2019 wurden verschiedene jagdliche Bedingungen verbessert bzw. angepasst. Die Jagdzeit auf den Dachs wurde um den Monat August verlängert. Die ganzjährige Schonzeit für das Blässhuhn wurde aufgehoben. Jagdzeit ist vom 11. September bis zum 20. Februar.

    Im Falle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen in gefährdeten Bezirken entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Bundesjagdgesetz auch Bachen gejagt werden, deren Frischlinge Streifen tragen (Ausnahme vom Muttertierschutz).

  • Der ZJEN drängt auf ein Wolfsmanagement. Deutliche Worte fielen auf der Beiratssitzung des Zentralverbandes Ende August in Walsrode. Die Kreisvertreter des Verbandes verabschiedeten einstimmig eine Resolution. Sie fordert, die Zahl der Wölfe endlich den landeskulturellen Verhältnissen anzupassen und hierfür unverzüglich die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

  • Wegen der neu eingeführten Umsatzbesteuerung von Jagdgenossenschaften, deren Verpachtungsumsätze die Kleinunternehmergrenze überschreiten, setzt sich der Verband für eine Gesetzeskorrektur ein. Auch wenn die Erfolgsaussichten nicht sehr hoch sind, bleiben wir hier am Ball.

  • Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode das Niedersächsische Jagdgesetz überarbeiten zu wollen. Der ZJEN setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass die Gesetzesänderung am Ende auch für die Position der Jagdrechtsinhaber Verbesserungen mit sich bringt. Der Verband wurde in die zugrunde liegenden Überlegungen eng eingebunden und hatte Gelegenheit auch eigene Vorschläge in die Beratungen einzubringen.

  • Im Frühjahr 2019 wurden vom ZJEN zwei Schulungen zum Umgang mit dem PC-Programm Jagdkataster angeboten, die im ersten Quartal 2020 wiederholt werden sollen.

 2018:

  • Die diesjährige Mitgliederversammlung des ZJEN am 22.11.2018 in Bad Fallingbostel war mit über 700 Teilnehmern und zahlreichen politischen Ehrengästen außerordentlich gut besucht. Gastredner waren jeweils mit viel beachteten Vorträgen die Nds. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast sowie der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände Philipp Freiherr zu Guttenberg.

  • Mit Unverständnis reagierte der ZJEN auf die jüngste Ankündigung aus dem Landwirt-schaftsministerium, mit der in Aussicht gestellten und zur Schadensabwehr dringend benötigten Verlängerung der Jagdzeit auf Gänse und Enten zunächst noch abwarten zu wollen. Das Jagdrecht als Eigentumsrecht werde missachtet, wenn eine Bejagung von Wildtierarten erschwert wird, die in ihrem Bestand gänzlich ungefährdet sind, so ZJEN-Präsident Ehlen. Die angekündigte Korrektur der Jagdzeiten sei überfällig.

  • Mitte November 2018 sind Änderungen der Schweinepestverordnung und des Tiergesundheitsgesetzes in Kraft getreten, die bundesweit gelten. Auch auf diesem Wege sollen den Behörden umfassende Möglichkeiten im Tierseuchenfall gegeben werden. Beispielsweise können Beschränkungen und Verbote der Jagd ergehen, Landwirte können zur Anlage von Jagdschneisen und Jäger zur vermehrten Fallwildsuche sowie zur verstärkten Bejagung von Schwarzwild verpflichtet werden. Es ist zu begrüßen, dass ein Hauptkritikpunkt des Gesetzes entschärft werden konnte, nämlich die Frage, wie Auflagen und Nutzungsverbote entschädigt werden. Hier bestand aus unserer Sicht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Nachteile durch ADSP-Auflagen und Verbote werden nach Gesetz nun von der öffentlichen Hand finanziell ausgeglichen. Auch Jagdausübungsberechtigte, denen auf Grund entsprechend angeordneter Maßnahmen ein erhöhter Aufwand entsteht oder deren Jagdausübung verboten oder beschränkt wird, sollen für den ihnen hierdurch entstehenden Aufwand oder Schaden angemessenen Ersatz verlangen können.

  • Durch Gesetz vom 25.10.2018 hat das Niedersächsische Jagdgesetz verschiedene Änderungen erfahren, um insbesondere im Hinblick auf Seuchenbekämpfung und Seuchenprävention (Gefahr der Afrikanischen Schweinepest – ASP) den erforderlichen Rechtsrahmen für behördliche Anordnungen und schnelles Handeln bereit zu halten. Außerdem entfällt bei der invasiven Art Nutria der Muttertierschutz. Neu ist ebenfalls die Pflicht zur Duldung überjagender Hunde bei Bewegungsjagden, wenn die Jagd mindestens zwei Wochen zuvor beim Nachbarn angezeigt wurde und zumutbare organisatorische Maßnahmen gegen ein Überjagen getroffen wurden. Die Gesetzesänderung sieht weiter vor, dass während der Dauer eines ASP-bedingten Jagdverbots kein Wildschadensersatz zu leisten ist. Betroffene Landwirte sollen einen Schadensausgleich aus öffentlichen Mitteln erhalten.

  • Der ZJEN fordert weiterhin den Erlass einer Niedersächsischen Wolfsverordnung und ein aktives Wolfsmanagement. Die Initiative mehrerer Bundesländer, das Bundesnaturschutzgesetz ändern zu wollen, um eine Entnahme auffälliger Wölfe zu erleichtern, wird unterstützt, ist aber nicht ausreichend.

  • Der ZJEN bietet den Jagdgenossenschaften für ihre Mitgliederverwaltung ein PC-Programm Jagdkataster mit GIS-Modul an. Seit Januar 2018 liegt das Programm in der verbesserten Version 2.1 vor. Damit besteht die Möglichkeit einer Eigentümer- und Grundstücksverwaltung mit digitaler Kartenansicht. Das Programm zählt inzwischen über 680 Anwender.
  • Informationen für Jagdgenossenschaften zu der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung stellen wir unseren Mitgliedern im Bereich "Merkblätter" zur Verfügung.

  • Nur wenige Wochen nach Ernennung zur Ministerin empfing Barbara Otte-Kinast im Januar 2018 die Verbandsspitze des ZJEN.
  • Wichtige Diskussionspunkte waren die aktuelle Problematik der Afrikanischen Schweinepest, aber auch die stark zunehmenden Schäden durch die Nutria. In Sachen ASP begrüßt der ZJEN das konsequente Vorgehen der Landesregierung zur Verringerung der Schwarzuwildbestände. In jagdpolitischer Hinsicht steht deshalb eine schnelle Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes bevor, um im ASP-Falle unter anderem das notwendige Instrumentarium für eine effektive Schwarzwildbejagung und die Regelung der Jagd in Sperrberzirken parat zu haben. Weiterhin sollen die Rahmenbedingungen zur Nutria-Bejagung erleichtert werden (z. B. Aufhebung des Eterntierschutzes) und wie bereits länger geplant das Schalldämpferverbot gestrichen werden.

    Ministerin Otte-Kinast kündigte an, in einem zweiten Schritt die niedersächsischen Jagdzeiten insbesondere auf Wasserfederwild prüfen und nach Möglichkeit wieder ausweiten zu wollen. Die von zahlreichen Jagdgenossenschaften angestrengten Normenkontrollklagen gegen die noch von der alten Landesregierung erlassene Verkürzung der Jagdzeiten könnten sich bei einer Änderung und einer akzeptablen Lösung für alle Beteiligten möglicherweise erledigen, so der ZJEN.

2017:

  • Die Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Barbara Otte-Kinast hat den Erlass ihres Amtsvorgängers Christian Meyer vom 26.09.2016 zur verpflichtenden Einführung einer Intervalljagd auf Wasserfederwild in Vogelschutzgebieten mit Datum vom 01.12.2017 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Entsprechendes hat das Landwirtschaftsministerium den Jagdbehörden mitgeteilt. Der jetzt abgeschaffte Erlass hatte die Jagdbehörden verpflichtet, in bestimmten Vogelschutzgebieten in den Monaten Oktober und November durch die Einführung einer Intervalljagd die Jagdausübung zu beschränken, auch wenn die Jagdbehörden eine Intervalljagd für nicht erforderlich hielten.
    Die Aufhebung des Verpflichtungserlasses ist für den ZJEN eine erste sachdienliche und zu begrüßende jagdpolitische Korrektur der Fehlentwicklungen in der Vergangenheit.

  • Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU zur Bildung einer neuen niedersächsischen Landesregierung haben sich die Parteien auf eine Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes verständigt. Im Zentrum sollen die Punkte Schallminderer, leistungsunabhängiger Schießnachweis und der Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition stehen. Eine Bleiminimierungsstrategie soll dazu beitragen, dass spätestens ab dem Jahr 2025 nur bleifreie Büchsenmunition verwendet wird. Zur Vorbeugung und zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest will das Land die jagdrechtlichen Instrumente für eine intensivere und effektivere Bejagung der Schwarzwildbestände schaffen.
    SPD und CDU wollen bei den Landnutzern verloren gegangenes Vertrauen zurück gewinnen. Es wird versichert, keine ideologischen Grabenkämpfe führen zu wollen. Mit den Betroffenen wolle man zügig in einen strukturierten Dialog treten.

  • Die Wahlen zum neuen Niedersächsischen Landtag am 15. Okt. stehen unmittelbar bevor. Von der neuen Landesregierung, wie immer sie sich zukünftig zusammensetzen mag, erwartet der ZJEN, dass wir im Vorfeld von Entscheidungen enger und konstruktiver eingebunden werden, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Gerade bei den Themen Jagdzeiten, Wolf, Gänsemanagement und Naturschutzgebiete darf nicht weiter an den Betroffenen vorbei entschieden werden.
    Deshalb: Bitte gehen Sie am 15.10. wählen, nutzen Sie Ihr Wahlrecht und stärken Sie mit Ihrer Stimme die Interessen des ländlichen Raums.
    Beigefügt haben wir auch einen Wahlaufruf der "Initiative Ländlicher Raum", einem Zusammenschluss verschiedener unabhängiger Organisationen wie Landesbauernverband, ZJEN, Landesjägerschaft, Angler- und Fischereiverbänden, Waldbesitzerverband, den Familienbetrieben Land und Forst, Landjugend, Landfrauen, dem Pferdesport und vielen anderen mehr. Den Wahlaufruf finden Sie hier.

  • Außerordentlich gut besucht war die 21. ZJEN-Beiratssitzung, die am 12. Juni 2017 in Walsrode stattfand. ZJEN-Präsidium, ZJEN-Kreisgruppenvorsitzende und Verbandsgeschäftsführer diskutierten zu aktuellen jagd- und eigentumspolitischen Themen, unter anderem zur Intervalljagd in Vogelschutzgebieten und zur künftigen Umsatzbesteuerung der Jagdgenossenschaften. Weiterhin wurde beschlossen, sich dem "Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement" anzuschließen, das sich deutlich gegen die weitere ungehinderte Ausbreitung des Wolfs in Niedersachsen positioniert. Wegen der derzeit betriebenen Unterschutzstellung zahlreicher FFH-Gebiete als Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete hat der ZJEN darauf aufmersam gemacht, dass Einschränkungen der Jagd in einer Schutzgebietsverordnung nur im engen Ausnahmefall zulässig sind. Verordnungsentwürfe sind genau zu prüfen und gegebenenfalls ist Rechtsberatung durch den ZJEN einzuholen.
  • Zum PC-Programm Jagdkataster 2.0 fanden im Februar 2017 in Hannover an mehreren Tagen Schulungen für Anwender statt. Wegen der durchweg positiven Resonanz sollen im Winterhalbjahr 2017/18 weitere Schulungen und gegebenenfalls auch an anderen Orten angeboten werden.

2016:

  • Neu:
    Umsatzbesteuerung der Jagdgenossenschaften

    Ab dem 01.01.2017 besteht auch bei der Jagdverpachtung durch eine Jagdgenossenschaft eine Umsatzsteuerpflicht.
    Rechtsgrundlage ist das Steueränderungsgesetz 2015, durch das die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst und an europäisches Recht angepasst wurden.
    Auch wenn die Ausführungsbestimmungen zu den Neuregelungen noch offen sind, muss bezogen auf die Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften jetzt von einer grundsätzlichen Umsatzsteuerpflicht ausgegangen werden.
    Dabei sind zwei Besonderheiten zu beachten:

    1. Nach § 27 Abs. 22 S. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) können juristische Personen des öffentlichen Rechts (Jagdgenossenschaften) für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020 weiterhin für die Anwendung der bisherigen Steuerregeln optieren. Jagdgenossenschaften können demnach gegenüber ihrem für die Umsatzsteuer zuständigen örtlichen Finanzamt einmalig und formlos erklären, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung, die am 31.12.2015 galt, für alle nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwenden wollen (so genannte Optionserklärung).
    2. Weiterhin ist zu beachten, dass für eine Vielzahl von Jagdgenossenschaften die so genannte Kleinunternehmerregelung in Betracht kommt. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG können Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn der Umsatz 17.500,00 € im Jahr nicht übersteigt.

    Alle ZJEN-Mitglieder werden wir durch unser nächstes Rundschreiben weiterführend informieren und zusätzlich ein Formular zur oben erwähnten Optionserklärung zur Verfügung stellen.

  • Ungeachtet heftiger Kritik und breiter Proteste hat die Landesregierung in der Landtagssitzung vom 07. Juni 2016 die Einführung einer Intervall-Jagd auf Wasserfederwild in Vogelschutzgebieten beschlossen.
    Durch eine Änderung des § 26 des Niedersächsischen Jagdgesetzes wird den örtlichen Jagdbehörden die zusätzliche Möglichkeit gegeben, in Vogelschutzgebieten Teilräume von jeweils mindestens 100 ha zu bilden, in denen im 14tägigen Rhythmus entweder in der ersten oder zweiten Monatshälfte eine vollständige Jagdruhe auf Wasserfederwild herrscht.
    Bereits im Oktober 2014 war die Jagdzeit auf Gänse und Enten in Vogelschutzgebieten um 6 Wochen verkürzt worden und die Jagdzeit auf Bläss- und Saatgans landesweit in Gänze aufgehoben worden. Durch die jetzt beschlossene Gesetzesänderung zur Intervall-Jagd wird nun ein weiteres Mal in das Jagdrecht der Grundeigentümer eingegriffen, denn für die Intervalljagd müssen in den Vogelschutzgebieten die noch verbliebenen knappen Jagdzeiten nochmals für die erste bzw. zweite Monatshälfte aufgehoben werden.
    Durch das beschlossene Gesetz werden die Jagdbehörden allerdings noch nicht zu einer entsprechenden Intervall-Regelung verbindlich verpflichtet. Sie entscheiden über eine tatsächlich bestehende eventuelle Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen. Zuvor ist dabei der Jagdbeirat zu beteiligen, worauf unbedingt zu achten ist.
    Der ZJEN hat bis zuletzt versucht, die Landesregierung davon zu überzeugen, sowohl aus populations-ökologischen als auch aus verfassungsrechtlichen Gründen von weiteren Jagdbeschränkungen Abstand zu nehmen.
    Siehe hierzu auch beigefügten Artikel aus der Nordwest-Zeitung vom 08.06.2016.
    Das Gesetz zur Einführung der Intervall-Jagd tritt am Tag nach seiner Bekanntgabe im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt in Kraft.
  • Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat auf Anfrage mitgeteilt, dass es über die eingereichten Normenkontrollanträge gegen die Niedersächsische Jagdzeitenregelung vom Oktober 2014 frühestens Ende des Jahres 2016 verhandeln und entscheiden werde.
  • ZJEN und Landesjägerschaft Niedersachsen unterstützen die von ihren Mitgliedern betriebenen Normenkontrollanträge und sind eng in das Verfahren eingebunden. 

2015:

  • Die diesjährige Jahreshauptversammlung des ZJEN am 23.11.2015 in Bad Fallingbostel war einmal mehr von der Sorge um den Erhalt unseres Jagdrechts geprägt.
    Gegen die im Oktober 2014 in Kraft getretene Verkürzung der Jagdzeiten werden mit Unterstützung der Verbände inzwischen neun Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg geführt. Ungeachtet dessen bereitet die Landesregierung ein Gesetz zur Einführung von Intervalljagden vor, durch das die Jagdzeit auf Wasserfederwild in Schutzgebieten noch weiter eingeschränkt werden soll.
    ZJEN-Präsident Ehlen rief vor über 900 Anwesenden dazu auf, in der Verteidigung unserer Jagd- und Eigentumsrechte nicht nachzulasssen.
    Gastrednerin auf der Mitgliederversammlung war Frau Staatsanwältin Honé aus der Niedersächsischen Staatskanzlei. Sie vertrat den angekündigten Ministerpräsidenten Stephan Weil, der seine Teilnahme wegen des Staatsakts für Helmut Schmidt absagen musste.
    Staatssekretärin Honé machte in ihrem Vortrag deutlich, dass die Landesregierung zur Jagd als Teil des Eigentumsrechts an Grund und Boden stehe und dass sich das Niedersächsische Jagdgesetz bewährt habe und deshalb keine Novellierung vorgesehen sei. Dieser Auffassung, so Honé, sei auch der Niedersächsische Landwirtschaftsminister Meyer.
    Präsident Ehlen hob hervor, dass man diese Aussage begrüße, die Landesregierung aber an ihren Taten messen werde. Die Verkürzung der Jagdzeiten und die angekündigte Einführung von Intervalljagden seien jedoch ein deutlicher Schritt in die entgegen gesetzte Richtung. Zu vielen Fragen, z. B. zur Regulierung der steigenden Gänsepopulationen oder zum Umgang mit dem Wolf, habe die Landesregierung keine zufrieden stellenden Antworten.
    Zur Bekräftigung des Standpunkts des ZJEN wurde von der Mitgliederversammlung die Bad Falllingbosteler Erklärung verabschiedet.

  • Spitzengespräch am 09.06.2015 von ZJEN, Landesjägerschaft, Landessportfischerverband Niedersachsen und Landesfischereiverband Weser-Ems in der niedersächsischen Staatskanzlei mit Ministerpräsident Stephan Weil, Umweltminister Stefan Wenzel und Landwirtschaftsminister Christian Meyer zu akuellen Fragen fischereilicher und jagdlicher Nutzungsrechte

  • Keine grundlegende Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes bis 2018
    Die Niedersächsische Landesregierung plant keine Änderung des Jagdgesetzes mehr in dieser Legislaturperiode. Dieses klare Signal ließ Landwirtschaftsminister Christian Meyer über die Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 08.06.2015 verlautbaren. Der Minister gab gegenüber der HAZ an, das alte Jagdgesetz habe sich bewährt.
    Der ZJEN begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, da der Verband keinen grundlegenden Änderungsbedarf erkennen kann. Kleine Änderungen oder notwendige Anpassungen sollten im engen Dialog mit den Jagdrechtsinhabern und Jägern umgesetzt werden.

  • Normenkontrollanträge gegen die Neuregelung der Jagdzeiten in Niedersachsen beim Oberverwaltungsgericht eingereicht

    9 Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer haben am 28.04.2015 Normenkontrollanträge gegen die seit Oktober 2014 geltende neue Jagd- und Schonzeitenverordnung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Unterstützt werden die Kläger hierbei vom Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. und der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN).

    Die Antragsteller wenden sich gegen die Verbote und Einschränkungen der Jagd, die das Landwirtschaftsministerium mit der Jagdzeitenverordnung verfügt hat. Deshalb rufen sie das Gericht an, damit es die Verordnung zumindest in Teilen für unwirksam erklärt, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt.

    Da die Kläger von der neuen Jagdzeitenverordnung unterschiedlich betroffen sind, unterscheiden sich auch die eingereichten Normenkontrollanträge: Rechtlich überprüft wird nun unter anderem, ob die Streichung des Monats August als Jagdzeit für den Dachs - die Zeit, in der dieser am effektivsten bejagd werden kann -, die Streichung der Jagdzeit bei Blässhuhn, Saat- und Blässgans sowie die umfassenden Einschränkungen bei der Bejagung des Wasserfederwildes in Vogelschutzgebieten rechtlich haltbar sind.

    Die gemeinsame Presseerklärung von ZJEN und Landesjägerschaft finden Sie hier.

  • Erste Sitzung des Arbeitskreises Gänsemonitoring im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (Januar 2015) unter Mitwirkung des ZJEN

2014:

  • Zur ZJEN-Jahresmitgliederversammlung am 18.11.2014 referieren vor über 850 Teilnehmern Ministerialdirigent Dr. Meyer-Ravenstein (ML) und Jürgen Hammerschmidt, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer zu aktuellen jagdpolitischen Themen.
    Der ZJEN kündigt an, die neue niedersächsische Jagdzeitenregelung alsbald gerichtlich überprüfen lassen zu wollen.

  • Neuregelung der Jagdzeiten in Niedersachsen

    Mit Wirkung zum 01. Oktober 2014 ist die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Jagdzeiten in Kraft getreten.
    Den entsprechenden Verordnungstext aus dem Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. 19/2014, ausgegeben am 30.09.2014, dem Sie die jetzt aktuell geltenden Jagdzeiten entnehmen können, finden Sie hier.
    Die darüber hinaus vorgesehene Intervalljagd auf Gänse und Enten im räumlich wechselden 14-tägigen Rhythmus in Vogelschutzgebieten in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November wird vom Landwirtschaftsministerium Ende diesen Jahres/Anfang 2015 nachgetragen, womit eine weitere Einschränkung auf die Jagdrechtsinhaber zukommt.

    Die Reaktion des ZJEN und die mit der Landesjägerschaft Niedersachsen gemeinsam veröffentlichte Pressemitteilung finden Sie hier.
    Unsere Mitglieder halten wir über den weiteren Verlauf der Angelegenheit auf dem Laufenden.

  • Die Gemeinsame Verbändeerklärung gegen Verkürzung der Jagdzeiten finden Sie hier.

  • Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Jagdzeiten liegt vor.

    Landesjägerschaft Niedersachsen und ZJEN fordern grundlegende Überarbeitung.

    Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Datum vom 18.07.2014 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten in Niedersachsen vorgelegt.

    Zur abschließenden Stellungnahme wurde uns eine Frist bis zum 03. September gesetzt.

    Der Entwurf zur Änderung der Jagdzeiten sieht schwerpunktmäßig vor:

    • Verkürzung der Jagdzeit auf nahezu alles Schalenwild (z. B. Rotwild, Rehwild, Damwild) um zwei Wochen, d. h. Ende der Jagdzeit mit Ablauf des 15.01. eines Jahres.
      Die Verkürzung betrifft auch die Jagdzeit auf Keiler und Bachen.

    • ganzjährige Schonzeit für Bläss- und Saatgans

    • eingeschränkte Jagd auf Gänse und Enten (auch Stockente) in den Vogelschutzgebieten. Dort endet die Jagdzeit bereits am 30.11., größtenteils darf dabei auch nur im räumlich wechselnden 14-tägigen Rhythmus gejagd werden (Intervalljagd), Pfeif- und Krickente haben in einigen Vogelschutzgebieten überhaupt keine Jagdzeit mehr.

    • Verkürzung der Jagdzeit auf den Feldhasen vom 15.01. auf den 31.12.

    • ganzjährige Schonzeit für Blässhuhn und alle Möwenarten (außer Silbermöwe)

    • Rebhuhnbejagung nur zulässig, sofern mindestens 3 erfolgreich reproduzierende Brutpaare je 100 ha Revierfläche nachgewiesen sind

    • weitere Jagdzeitenverkürzungen bei Dachs, Türkentaube, Höckerschwan

    • ein Vorziehen des Beginns der Jagdzeit vom 01.09. auf den 01.08. soll es beim Damwild (Schmaltiere, Schmalspießer) geben.
      Die Jagdzeit auf Rehböcke soll am 15.01. enden (vorher 15.10).



    Erste Reaktion des ZJEN


    "Wenig faktenorientiert, wenig ausgewogen - großer Überarbeitungsbedarf", so die erste Reaktion der Verbandspräsidenten von ZJEN (Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V.) und Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) mit Blick auf den jetzt bekannt gemachten Regierungs-Entwurf zur Änderung der Jagdzeiten in Niedersachsen. Weder die geplante ganzjährige Schonzeit auf Bläss- und Saatgänse noch die Verkürzung der Jagdzeiten auf Gänse und Enten in Schutzgebieten seien nachvollziehbar. Das Vorhaben, sogar die Jagdzeiten auf Schwarzwild, Rehe und Rotwild einzuschränken, missachte zudem in erschreckender Manier den erforderlichen Schutz vor Wildschäden in Wald und Feld, sind sich die Verbände einig.

    Der Verdacht, dass bei den geplanten Änderungen nicht Fakten entscheidend sind, dräge sich gerade bei der Frage der Jagdzeiten für Gänse nahezu auf:
    "Bezeichnenderweise wird vom Ministerium nicht bestritten, dass die Bestandsituation der in Niedersachsen aktuell mit einer Jagdzeit versehenen Gänsearten eine nachhaltige Bejagung erlauben", so LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke. "Stattdessen werde nun versucht, durch eine einseitige und verkürzte Interpretation der EU-Vogelschutzrichtlinie die Einschränkungen bei der Gänsejagd zu begründen: Der Leitfaden zu den Jagdbestimmungen dieser Richtlinie erkennt aber die Legitimität der Jagd auf wildlebende Vögel ausdrücklich voll an". Beim Thema Schwarzwild stelle sich die Frage, warum in Zeiten der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, vor der das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium eindringlich warnt, eine Verkürzung der Jagdzeiten geplant sei.

    Der ZJEN hält dem MInisterium vor, die Jagd nicht als legitime Nutzungsform anzuerkennen. "Grundsätzlich, das wird leider häufig übersehen, ist das Jagdrecht ein Eigentumsrecht und jede Einschränkung hat enteignende Wirkung. Nicht die Jagdausübung muss rechtlich begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung!" erkälrt ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen. Man werde deshalb alle angekündigten Neuregelungen auf den Prüfstand stellen.

    Zum Schutz der Wälder müssten auch die aktuell gültigen Jagdzeiten auf Schalenwild bis zum 31.01. unbedingt erhalten bleiben, so die beiden Verbandsspitzen. Eine nachhaltige, effektive und tierschutzgerechte Jagd vertrage keinen Zeitdruck.

    Als unhaltbar sehen es die Verbände schließlich an, dass sie anstelle des im Koalitionsvertrag angekündigten Dialogprozesses einzelne Inhalte des geplanten Entwurfs aus der Presse erfahren mussten. Mit dem ZJEN als größten Grundeigentümerverband in Niedersachsen und der LJN, der Interessenvertretung von über 53.000 Jägerinnen und Jägern, spreche man auch für diejenigen, die für den Ausgleich von Wildschäden finanziell aufkommen müssten, wenn nicht ausreichend gejagd werden könne.


  • Bevorstehende Neuregelung der Jagdzeiten in Niedersachsen

    Der ZJEN hat gegenüber Politik und Verwaltung die Position der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer nochmals klargestellt.
    Insbesondere fordern wir:

    • in Übereinstimmung mit allen bisher eingebundenen Verbänden und entsprechend der erzielten Arbeitsgruppenergebnisse eine Schalenwildbejagung (Rotwild, Rehwild, Damwild) bis zum 31.01. eines Jahres;

    • eine umfassende und ungeschmälerte Jagdzeit auf Prädatoren;

    • die Beibehaltung der Jagdzeit auf Bläss- und Saatgans außerhalb von Vogelschutzgebieten entsprechend der aktuellen Regelung;

    • eine umfassende Jagdzeit auf Gänse und Enten entsprechend der bisherigen Jagdzeitenregelung, sowohl weil sich die jeweiligen Tierarten in einem derart auskömlichen Erhaltungszustand befinden, dass eine nachhaltige Nutzung keinerlei Bedenken unterliegt, als auch aus Gründen der Wildschadensabwehr:

    Die Jagdgenossenschaften sind als gesetzliche Eigentümergemeinschaften auch aus öffentlichem Interesse und aus Drittschutzinteressen (Wildschadensabwehr) zur Jagdausübung verpflichtet.
    Eine Verpachtung an den letztlich befugten und verantwortlichen Jäger gelingt aber nur bei ausreichenden jagdlichen Möglichkeiten.
    Insbesondere verbietet aber das mit dem Eigentum untrennbar verbundene jagdliche Nutzungsrecht unangemessene Einschränkungen der Jagdausübung, die eine spürbare Verkürzung der Jagdzeiten in Niedersachsen mit sich brächten.

    Sofern neben den anerkannten Schonzeiten weitere Ruhephasen für einzelne Wildarten wünschenswert sind, können diese in die Eigeverantwortung der Jagdausübungsberechtigten gelegt werden.